Abfassung von Einfuhr-/Ausfuhrverträgen
Gemäß Artikel 31(3) des Gesetzes Nr. 2709 der Ukraine ist ein Außenwirtschaftsvertrag, an dem eine ukrainische juristische Person beteiligt ist, unabhängig vom Ort seines Abschlusses schriftlich abzufassen, sofern nicht ein Gesetz oder ein internationales Abkommen der Ukraine etwas anderes bestimmt.
Bei der Ausarbeitung eines Außenwirtschaftsvertrags sollten Sie viele verschiedene Faktoren berücksichtigen, um Ihre Import-/Exporttransaktion so einfach und leicht wie möglich zu gestalten, einschließlich der Dokumentationsanforderungen und der Währungsregelung.
In Übereinstimmung mit Ihren Anforderungen und Wünschen, werden wir
- verhandeln wir mit dem Lieferanten oder Käufer der Waren;
- Wir erstellen eine Rechnung, eine Vereinbarung/einen Vertrag, eine Spezifikation, eine technische Beschreibung gemäß den Anforderungen des Zolls und der Bank.